Anti-Diskriminierungsworkshops für die Verwaltung
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 ein Konzept für verpflichtende Anti-Diskriminierungsworkshops für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung zu entwickeln. Dabei soll auch eine freiwillige Teilnahme für die Mitglieder der Selbstverwaltung möglich sein.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind verschiedene Expertinnen in Form von erfahrenen Antirassismus-Trainerinnen, das Forum für Migrantinnen, der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Beirat für Seniorinnen sowie ggf. weitere Vertreter*innen marginalisierter und von Diskriminierung betroffener Gruppen einzubinden.
Inhalt einer solchen Schulung sollen Sensibilisierung für Diskriminierung und deren Erscheinungsformen im (Arbeits-)Alltag und die Bekämpfung von rassistischer und anderer Diskriminierung sein.
Begründung
Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft leider nach wie vor ein alltägliches Problem, wie gerade in den vergangenen Monaten wieder sehr deutlich geworden ist. Mitglieder der (Selbst-)Verwaltung stehen in einer besonderen Verantwortung, ihren Aufgaben diskriminierungsfrei nachzukommen. Als Teil unserer Gesellschaft sind auch sie wie wir alle aber davor natürlich nicht automatisch gefeit. Deshalb ist es wichtig, z.B. durch Antidiskriminierungsworkshops – die durch eine persönliche Ansprache und Einbeziehung deutlich effektiver sind als theoretische (online-)Vorträge oder Schulungen – für die notwendige Sensibilisierung für diese Thematik zu sorgen.
Vorgang im Infosystem Kommunalpolitik:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI – 0019/2024
Status: Im Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung am 13. Februar 2024 in geänderter Fassung beschlossen. ✔️